Anmerkung von Gero Martin zum Urteil des Bundesgerichtshof vom 04.05.2011 – VIII ZR 191/10 in: immobilienmanager 2011, Ausgabe 7/8, S. 84.
Zum Magazin „immobilienmanager“ gelangen Sie hier
Wir verzahnen wirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Aspekte und beraten fachübergreifend und auf Augenhöhe.
Wir bieten maßgeschneiderte, praktikable Lösungen zu IT-Compliance, Digitalisierung und IT-Projektmanagement.