Sonderinformation: Jahresendsteuern

Donnerstag, 18 Dezember 2025

Das Jahr 2025 markiert einen Wendepunkt in der deutschen Steuerpolitik. Nach Jahren ohne grundlegende Reformen setzt die Bundesregierung nun auf eine Kombination aus steuerlichen Entlastungen, Investitionsanreizen und Standortförderung. Die Änderungen betreffen sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen und sollen die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands im internationalen Vergleich stärken. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Compliance und Dokumentation. Im Folgenden

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Augsburg/Heilsbronn/Kempten, 17. Dezember 2025 – Die Allgäu Fresh Foods (AFF) GmbH & Co. KG kann dank eines Sanierungskonzeptes und einer neuen Gesellschafterstruktur gestärkt in die Zukunft gehen. Nach einem einstimmigen Votum der Gläubigerversammlung zu einem Insolvenzplan ist dessen Bestätigung durch das Amtsgericht Kempten nun rechtskräftig. Beteiligt an den Verhandlungen im Investorenprozess und der facettenreichen vertraglichen

Soziales Engagement bei SONNTAG

Mittwoch, 17 Dezember 2025

Soziales Engagement ist für uns ein fester Bestandteil von unserem Team bei SONNTAG. Auch im Jahr 2025 haben wir an drei unserer Standorten wieder jeweils ein besonderes Sozialprojekt umgesetzt: Gemeinsam mit rund 550 Mitarbeitenden haben wir Kinderwünsche wahr werden lassen und damit ein starkes Zeichen für Zusammenhalt, Mitmenschlichkeit und gesellschaftliche Verantwortung gesetzt.

Gebäude werden steuerlich grundsätzlich nach typisierten AfA-Sätzen und damit nach einer typisierten Nutzungsdauer abgeschrieben. Nur wenn die tatsächliche Nutzungsdauer kürzer als die gesetzlich angenommene ist, kann nach der tatsächlichen Nutzungsdauer abgeschrieben werden, sofern diese nachgewiesen werden kann.

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Am 18.11.2025 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen den Entwurf für einen vollständig überarbeiteten § 15 AStG zur Zurechnungsbesteuerung von ausländischen Familienstiftungen. Bislang handelt es sich dabei um einen ersten Diskussionsentwurf, der zur Stellungnahme an verschiedene Verbände geschickt wurde.

Gemäß § 15a Abs. 4 EStG werden die nicht sofort ausgleichs- oder abzugsfähigen Verluste eines Kommanditisten jährlich gesondert festgestellt. Sie können grundsätzlich in den nächsten Wirtschaftsjahren nur mit den Gewinnen aus der Beteiligung an derselben Gesellschaft verrechnet werden. Gleiches gilt gemäß § 10a GewStG für die Verrechnung von gewerbesteuerlichen Verlustvorträgen. 

Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW hat am 16.09.2025 seine Empfehlung zur Marktrisikoprämie aktualisiert. Diese Entscheidung basiert auf einer umfassenden Analyse der aktuellen Entwicklungen an den Kapitalmärkten.

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Entgegen der Auffassung der Vorinstanz hat der BFH in seinem Urteil vom 12.06.2025 (IV R 28/22) entschieden, dass bereits im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe einer gewerblich geprägten Personengesellschaft eine Teilwertabschreibung auf eine Darlehensforderung im Sonderbetriebsvermögen möglich ist. Die Grundsätze der korrespondierenden Bilanzierung steht dem nicht entgegen.

Alle zwei Jahre überprüft die Europäische Union die Schwellenwerte, ab denen Leistungen im EU-weiten Vergabeverfahren auszuschreiben sind.

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In diesem Tax Talk geben Michael Ammer (Partner & Steuerberater bei SONNTAG) und Carolin Archibald (Senior Managerin & Rechtsanwältin LL.M. bei SONNTAG) spannende Einblicke in die rechtlichen und steuerlichen Aspekte eines aktuellen Themas. Mit ihrer langjährigen Erfahrung bei SONNTAG zeigen sie praxisnah, worauf Unternehmen besonders achten sollten – und wie sich rechtliche und steuerliche Perspektiven

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