Ab dem 19. Juni 2026 sind Unternehmer, die Fernabsatzverträge über Online‑Benutzeroberflächen abschließen, verpflichtet, auf ihren Online‑Benutzeroberflächen eine leicht zugängliche Widerrufsmöglichkeit („Widerrufsbutton“) bereitzustellen.

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Mit Urteil vom 29. Oktober 2025 hat das Landgericht Hamburg eine praxisrelevante Entschei-dung zur Zulässigkeit von Drohneneinsätzen im nachbarrechtlichen Kontext getroffen.

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In seinem Urteil vom 5. November 2025 (Az. I R 37/22) hat der Bundesfinanzhof die Anforderungen an die zeitnahe und tatsächliche Durchführung eines Ergebnisabführungsvertrags im Rahmen einer ertragsteuerlichen Organschaft höchstrichterlich konkretisiert.

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Das OLG Frankfurt hat in seinem Beschluss vom 22.01.2026 (11 Verg 6/25) die Preisprüfung bei unauskömmlichen Angeboten präzisiert. Die Kernaussagen stellen wir Ihnen hier im Überblick zusammen:

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Der Bundesrat hat dem Neunten Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (Regierungsentwurf: Bundesrat-Drucksache 40/26; Bundestagsdrucksachen 21/4550 und 21/4783) am 08.05.2026 nicht zugestimmt.

Die zum 1. Januar 2026 in Kraft getretenen Regelung zur Aktivrente als steuerliche Begünstigung bietet für viele Menschen im Rentenalter eine attraktive Möglichkeit, weiterhin beruflich tätig zu werden und insgesamt bis zu 24.000 EUR pro Jahr steuerfrei hinzuverdienen zu können.

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Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem Urteil vom 25. März 2026 – 5 AZR 108/25 eine praxisrelevante Entscheidung zur Ausgestaltung von Freistellungsklauseln und deren Wirksamkeit in Arbeitsverträgen getroffen.

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Wir freuen uns, Sie zu unserem Förderfrühstück am Donnerstag, 07. Mai 2026 | Augsburg, CMP Financial Engineers, Pröllstraße 3 von 9:00 – 11:00 Uhr begrüßen zu dürfen.

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Für viele Finance-Teams klingt das erst einmal utopisch. Mit Lucanet aber Alltag, weil die Plattform genau die Prozesse automatisiert, die nach wie vor zu viele Kapazitäten binden. 

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Klar und einleuchtend ist der Grundsatz, dass Wegzeiten des Arbeitnehmers zwischen seiner Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstelle nicht zur Arbeitszeit zählen.

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