Aktuelles zur Umsatzsteuer Gesetzlicher Hintergrund Grundsätzlich schuldet im Umsatzsteuerrecht der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer. Ausnahmen bestehen u. a. für Bau- und Gebäudereinigungsleistungen. Hier schuldet unter bestimmten Voraussetzungen der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 und 8, Abs. 5 S. 2 und 5 UStG). Insbesondere muss der leistungsempfangende Unternehmer hierfür selbst entsprechende Bau-

Aktuelles zur Umsatzsteuer Das BMF stellt in einem aktuellen Schreiben klar, dass die Grundsätze und Vereinfachungen zur elektronischen Übermittlung der Belegnachweise bei innergemeinschaftlichen Lieferungen im Wesentlichen auch für die Ausfuhr gelten sollen. Als Belegnachweis ist bei Ausfuhren im elektronischen ATLAS-Verfahren grundsätzlich der Ausgangsvermerk heranzuziehen. Erfolgt keine elektronische Ausfuhranmeldung und wird der Liefergegenstand versendet, kann alternativ

Aktuelles zur Umsatzsteuer Hintergrund zur Vorsteueraufteilung Zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs hat zunächst eine Zuordnung der bezogenen Eingangsleistungen zu Ausgangsumsätzen zu erfolgen. Vorsteuern können damit entweder voll abgezogen werden, da sie Umsätzen zuzurechnen sind, die zum Abzug berechtigen oder im umgekehrten Fall voll vom Abzug ausgeschlossen sein. Stehen die Eingangsleistungen sowohl mit Abzugsumsätzen (steuerpflichtig) als auch

Aktuelles zur Umsatzsteuer Werden mehrere unterschiedlich zu besteuernde Leistungen (steuerfrei/steuerermäßigt/regelbesteuert) in einem Paket zu einem pauschalen Gesamtkaufpreis angeboten, stellt sich regelmäßig die Frage, wie der Gesamtkaufpreis aufzuteilen ist, wenn er von den jeweiligen Einzelverkaufspreisen abweicht. Diese Aufteilung muss in der Rechnung zwingend ausgewiesen werden. Bisherige Beurteilung durch Finanzverwaltung und Rechtsprechung Die Finanzverwaltung war bislang der

Aktuelles zur Umsatzsteuer Der BFH hat in einem aktuellen Urteil zum Übergang der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen nach § 13b Abs. 2 Nr. 4, Abs. 5 S. 2 UStG Stellung genommen. Er widerspricht hierin der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung im UStAE bei Bauträgern. Auffassung der Finanzverwaltung Die Finanzverwaltung schränkt den Übergang der Steuerschuldnerschaft auf die Fälle

Aktuelles zur Umsatzsteuer Unternehmer, die Leistungen im Sinne des § 13b Abs. 2 UStG ausführen (z. B. Grundstücksverkäufe, Bauleistungen, Gebäudereinigungsleistungen, Leistungen an ausländische Unternehmer), für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet (§ 13b Abs. 5 UStG), sind zur Ausstellung einer Rechnung mit der Angaben „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ verpflichtet (§ 14a Abs. 5 UStG). Diese Verpflichtung

Aktuelles zur Umsatzsteuer Durch das Amtshilferichtlinienumsetzungsgesetz wurden die Pflichtangaben in der Rechnung um die Rechnungsangabe „Gutschrift“ erweitert (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 10 UStG). Gutschriften im umsatzsteuerlichen Sinn liegen vor, wenn der Leistungsempfänger gegenüber dem Leistenden abrechnet und Einigkeit über diese Abrechnungsart besteht (§ 14 Abs. 2 S. 2 UStG). Die Neuregelung führte

Wissenswerte Neuerungen im Überblick Bis 30.06.2005 unterlagen neben Bauträgern und Baubetreuern auch die Anlagevermittler der Prüfungspflicht nach den Vorschriften der Gewerbeordnung (GewO) i.V.m. der Makler und Bauträgerverordnung (MaBV). Für Makler und Darlehensvermittler entfiel die jährliche Prüfungspflicht durch die Gesetzesänderung vom 21.06.2005 mit Wirkung zum 01.07.2005 und wurde durch eine anlassbezogene Prüfung ersetzt. Durch die ab dem 01.01.2013 in Kraft

Bundesverfassungsgerichtsurteil in Kürze erwartet – Vermögensübertragungen daher jetzt planen und gestalten. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Verfassungsmäßigkeit der deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuer wird zeitnah nach den Bundestagswahlen erwartet. Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte dem Bundesverfassungsgericht die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) vorgelegt (BFH v. 27.09.2012 – II R 9/11). Hierzu wird das

Aktuelles zur Umsatzsteuer Mit Wirkung zum 01.10.2013 wurde der Belegnachweis für die Geltendmachung der Steuerbefreiung als innergemeinschaftliche Lieferung neu gefasst. Als Nachweis dienen künftig neben dem Rechnungsdoppel insbesondere die in der Tabelle im Einzelnen aufgeführten Belege. Dabei ist zwischen Beförderungs- (eigener Transport durch Lieferer oder Abnehmer) und Versendungsfällen (Einschaltung eines Dritten für den Transport) zu