von Dr. Konrad Kern (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht), Stefan Hösler (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank – und Kapitalmarktrecht) Vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht jedenfalls für viele Verbraucher die Möglichkeit, die Bearbeitungsentgelte für Verbraucherdarlehensverträge zurückzuerhalten. Mehr Informationen finden Sie in der PDF der Sonderinformation. Dr. Konrad Kern / Stefan Hösler, Sonntag

von Ulrich Stauber (Wirtschaftsprüfer / Steuerberater) Grundlagen Gemäß § 300 Abs. 1 Satz 1 HGB werden in einem Konzernabschluss der Jahresabschluss des Mutterunternehmens mit den Jahresabschlüssen der Tochterunternehmen zusammenzufasst. Die Aufstellung von nationalen/internationalen Konzernabschlüssen erfolgt i.d.R. unter Einsatz einer geeigneten Softwarelösung. Diese Software bzw. die entsprechenden IT-Systeme und -prozesse müssen sicherstellen, dass die Vollständigkeit und

von Dr. Konrad Kern (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht), Stefan Hösler (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank – und Kapitalmarktrecht) Vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes im Zusammenhang mit der Rückforderung von Bearbeitungsentgelten für Verbraucherdarlehen besteht in bestimmten Fällen Handlungsbedarf. Mehr Informationen finden Sie in der PDF-Datei der Sonderinformation. Dr. Konrad Kern / Stefan

von Barbara Gayer (Rechtsanwältin, Steuerberaterin) und Thomas Kastenmeier (Rechtsanwalt, Steuerberater) Nach geltendem Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht kann bei der Vererbung oder Schenkung von Unternehmensvermögen für die Ermittlung der Steuerbelastung ein Wertabschlag von 85 % (Regelverschonung) bzw. 100 % (Vollverschonung) vom Verkehrswert vorgenommen werden. Diese Verschonungsregeln sind zwar an bestimmte Voraussetzungen (Einhaltung von Haltefristen, Beibehaltung der Lohnsummen,

Aktuelles zur Umsatzsteuer Das „Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ setzt u. a. die europäischen Vorgaben zur Besteuerung von Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und sonstigen elektronisch erbrachten Dienstleistungen um und enthält dabei wichtige Änderungen ab 01.01.2015 für entsprechende Dienstleistungen an Privatpersonen innerhalb der

Aktuelles zur Umsatzsteuer Das BMF hat nun zu den gesetzlich am 1.10.2014 in Kraft tretenden Änderungen am Reverse-Charge-Verfahren mit Schreiben vom 26.9.2014 Stellung genommen. Mehr Informationen zum Update der Neuregelungen finden Sie in der PDF der Sonderinformation. Dr. Stefanie Becker, Sonntag & Partner In Verbindung stehende Artikel: – Sonderinformation: Änderungen am Reverse-Charge-Verfahren zum 1.10.2014! – 23.09.2014 – Sonderinformation: Anwendung

Aktuelles zur Umsatzsteuer Zum 1.10.2014 treten einige Änderungen am Übergang der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger (sog. Reverse-Charge-Verfahren) in Kraft, die wir nachfolgend kurz zusammenfassen möchten: Neuregelungen bei der Erbringung von Bauleistungen/Gebäudereinigungsleistungen Neuregelungen bei der Lieferung von Metall Neuregelungen bei der Lieferung von Tablets und Spielekonsolen Alle Neuregelungen finden Sie in der PDF-Datei der Sonderinformation Dr. Stefanie

Aktuelles zur Umsatzsteuer Deutsche Unternehmer können sich die Umsatzsteuer anderer europäischer Staaten, die ihnen in Rechnung gestellt wurde, im Wege des Vorsteuervergütungsverfahrens rückerstatten lassen. Entsprechende Anträge sind zentral für alle Erstattungsstaaten beim Bundeszentralamt für Steuern in elektronischer Form zu stellen. Der Erstattungsantrag muss bis spätestens 30. September des auf den Erstattungszeitraum folgenden Kalenderjahres gestellt werden.

von Tobias Buchmann (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht) und Alessandra Schnell (Rechtsanwältin) Am 29. Juli 2014 ist das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr („Gesetz“) in Kraft getreten. Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2011/7/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und stärkt die Rechtsposition der Gläubiger. Das Gesetz regelt, dass

Aktuelles zur Umsatzsteuer Hintergrund Grundsätzlich schuldet der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer. Ausnahmen bestehen jedoch u. a. für Bauleistungen. Unter bestimmten Voraussetzungen schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer. Insbesondere muss dieser selbst entsprechende Bauleistungen erbringen (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 5 UStG). Mehr Informationen finden Sie in der PDF der Sonderinformation. Dr. Stefanie Becker,