Geschützt: Der SONNTAG Jahresrückblick

Dienstag, 13 Dezember 2022

Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.

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Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser, willkommen zu der zweiten Ausgabe unseres Newsletters, der Sie über aktuelle Themen und relevante Entwicklungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und des IT-Rechts informiert. In der aktuellen Ausgabe unseres Newsletters informieren wir Sie vor allem über Entscheidungen, die in letzter Zeit im Bereich des Wettbewerbsrechts ergangen sind: Bei den

Elektrisch betriebene Fahrzeuge haben zwischenzeitlich eine nicht unerhebliche Bedeutung erreicht. Dies hat auch der Gesetzgeber erkannt und daher rechtliche Regelungen verabschiedet, die die Einrichtung von häuslichen Ladestationen erleichtern sollen. Für Mieter besteht nun ein gesetzlicher Anspruch darauf, vom Vermieter die Erlaubnis einer baulichen Veränderung der Mietsache zu verlangen, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dient.

Pünktlich mit Blick auf das Ende des Jahres 2022 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein weiteres Mal eine Grundsatzentscheidung auf dem Gebiet des Urlaubsrechts getroffen (Az. C-120/21 LB). Im Kern seiner Entscheidung stellte der EuGH fest, dass der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, den ein Arbeitnehmer für ein bestimmtes Kalenderjahr erworben hat, nicht verjährt, wenn der

Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 25. Oktober 2022 haben Arbeitgeber durch die Schaffung des § 3 Nr. 11 c EstG die Möglichkeit, ihren Arbeitnehmenden im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie zu zahlen. Der Arbeitgeber kann zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn bis zum 31. Dezember 2024 in

Wie bereits andere Bundesländer, möchte nun auch der Freistaat Bayern eine Solarpflicht zum 01. Januar 2023 einführen. Die bayerische Staatsregierung legte dem Landtag einen entsprechenden Gesetzesentwurf im Rahmen der Novellierung des bayerischen Klimaschutzgesetzes vor. Für wen die Solarpflicht gelten soll, welche Ausnahmen es gibt und was als (künftiger) Bauherr schon jetzt zu tun ist, wird im

Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.

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Zu den wesentlichen Pflichten einer Hausverwaltung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gehört die Erstellung der Jahresabrechnung. Während der laufenden Amtszeit eines Verwalters ist dies regelmäßig unproblematisch. Fraglich ist jedoch, wen die Abrechnungspflicht trifft, wenn es zu einem Verwalterwechsel kommt. Ausgeschiedene Verwalter zeigen sich oft wenig motiviert, für die WEG noch eine Jahresabrechnung zu erstellen. Dies gilt