Die Reformation des deutschen Vergaberechts ist voll im Gange. Oder? Was wurde eigentlich aus dem Vorhaben der Regierung, Vergaben und öffentliche Beschaffungen durch eine bessere Gesetzgebung zu erleichtern, zu beschleunigen und rechtssicherer zu machen? Zuletzt wurde das Vergaberecht umfassend 2015 reformiert – die Rechtsetzungsakte zur beschleunigten Beschaffung in Reaktion auf die Corona-Krise sowie den russischen

Wenn das altehrwürdige Vergaberecht auf neue Technologien trifft: die Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern hatte kürzlich über die Zulässigkeit einer Rüge per WhatsApp zu entscheiden – mit erstaunlichem Ergebnis. Zugrunde lag ein Sachverhalt, wonach das Angebot eines Bieters deshalb von der Wertung ausgeschlossen wurde, weil ein geforderter Nachweis eines Gütekennzeichens nach „RAL“ für den Kanalbau nicht vorgelegt wurde.

Die Sonntag & Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB hat unter Federführung des Augsburger Partners Mikhail B. Rasumny die DILO Armaturen und Anlagen GmbH beim Kauf sämtlicher Geschäftsanteile der NeZZwerk-Grid Solutions GmbH rechtlich beraten. Hier gelangen Sie direkt zur Presseinformation. Zudem waren Sarah Reuß (Corporate/M&A), Gabriele Falch (Arbeitsrecht) von SONNTAG beratend tätig.

Die Sonntag & Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB hat unter der Federführung des Nürnberger Partners, Rechtsanwalt Dr. Maximilian Hüttel, die medi-Gesundheitsgruppe GmbH beim Erwerb eines Praxisstandorts in Fürth umfassend rechtlich und betriebswirtschaftlich beraten. Außerdem waren Dr. Daniel Holler im Bereich des Arbeitsrechts und Jürgen Baur im Themenbereich M&A / Financial von SONNTAG beratend tätig.     Die

Die Frage nach einem Anspruch auf Auskunft über Eigentümerdaten im Liegenschaftskataster ist von erheblicher praktischer Bedeutung für Projektentwickler und andere Interessenten an Grundstücken. In einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 09.03.2023 – 13a B 22.1688 wurde die Frage des Auskunftsanspruchs gegenüber Liegenschaftsämtern und Katasterbehörden ausführlich behandelt. Die Rechtsprechung ist unserer Einschätzung nach auf

Nach dem Wohnungseigentumsgesetz muss grundsätzlich jeder Eigentümer für notwendige Aufwendungen am Gemeinschaftseigentum anteilig zahlen. Das im Jahr 2020 reformierte Wohnungseigentumsgesetz (WEG) erlaubt es der Wohnungseigentumsgemeinschaft aber, für einzelne Maßnahmen eine andere Kostenverteilung vorzusehen. Über zwei solcher Fälle hatte nun der Bundesgerichtshof (BGH) zu entscheiden (Urteile vom 22.03.2024 – Az. V ZR 81/23 und V ZR

Mit dem am 27.03.2024 verkündeten Wachstumschancengesetz führt Deutschland ab 2025 stufenweise die elektronische Rechnungspflicht für alle inländischen B2B Umsätze ein. Nachdem auch die EU-Kommission bereits im Dezember 2022 im Rahmen der VIDA Initiative ihre Pläne für eine elektronischen Rechnungspflicht für alle grenzüberschreitenden B2B Transaktionen sowie die Einführung eines transaktionsbasierten Meldesystems vorgestellt hat, gilt es nun

Die Sonntag & Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB hat unter Federführung des Augsburger Partners Mikhail B. Rasumny die Veräußerung der H&H Communication Lab GmbH rechtlich begleitet. Hier gelangen Sie direkt zur Presseinformation. Zudem waren Özgül Gülya (Corporate/M&A), Joachim Mairock  (Wirtschaftsprüfung) von SONNTAG beratend tätig.

Zum 1. April 2024 startete das neue Qualifizierungsgeld. Angelehnt an das in Krisenzeiten bewährte Kurzarbeitergeld soll dieses Unternehmen helfen, wenn der Verlust von Arbeitsplätzen durch den Strukturwandel droht, ihre Mitarbeiter durch die richtige Weiterbildung weiterbeschäftigen zu können. Arbeitgeber können unabhängig von der Betriebsgröße, Alter oder Qualifikation der Beschäftigten, diese für eine Weiterbildung freistellen und während

Das Wachstumschancengesetz wurde ursprünglich am 17. November 2023 vom Bundestag beschlossen. Der Bundesrat rief am 24. November 2023 den Vermittlungsausschuss an, welcher am 21. Februar 2024 zu einem Ergebnis kam, welches der Bundestag am 23. Februar 2024 bestätigte. Der Bundesrat hat am 22. März 2024 dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zum Wachstumschancengesetz zugestimmt. Nachstehend möchten wir