Wenn Mitarbeiter eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vortäuschen, um nicht zur Arbeit erscheinen zu müssen, ist das für Arbeitgeber nicht nur ärgerlich, sondern infolge des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auch teuer. Wird die vermeintliche Arbeitsunfähigkeit durch eine entsprechende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) „belegt“, mussten Mitarbeiter bislang kaum arbeitsrechtliche Sanktionen fürchten. Mit der AUB war das Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit

Unser Partner Julian N. Modi hat einen Beitrag zum Thema „Cybersecurity“ im Magazin „Bayrisch Schwäbische Wirtschaft“ verfasst. Hier geht es zum Text.   

Die Übertragung eines Grundstücks von einem oder mehreren (Mit-)Eigentümern auf eine Gesamthand oder aber die Übertragung eines Grundstücks von einer Gesamthand auf eine oder mehrere an dieser Gesamthand beteiligte Personen bzw. auf eine andere Gesamthand sind unter den Voraussetzungen der §§ 5, 6 GrEStG grunderwerbsteuerfrei (vgl. Sonderinformation: Übertragung von Grundstücken unter Beteiligung von Personengesellschaften). Bislang galten

Nachdem der Gesetzgeber das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) nach langer Diskussion verabschiedet hat und das Gesetz am 02.07.2023 in Kraft getreten ist, sind bereits seit diesem Zeitpunkt Unternehmen ab 250 Mitarbeitern sowie sog. „störanfällige“

Mieterhöhungen zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete sind in der Wohnraummiete von großer praktischer Bedeutung, da Wohnraummietverträge häufig lange Laufzeiten erreichen und derartige Mieterhöhungen auch dann vorgenommen werden können, wenn der Mietvertrag keine weiteren Vereinbarungen zur Möglichkeit von Mieterhöhungen enthält. Wenn ein qualifizierter Mietspiegel vorhanden ist, sind zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete die im Mietspiegel

Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser, Willkommen zu der zwölften Ausgabe unseres Newsletters, der Sie über aktuelle Themen und relevante Entwicklungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und des IT-Rechts informiert. In der aktuellen Ausgabe unseres Newsletters informieren wir Sie über Entscheidungen aus dem Wettbewerbs- und IT-Recht: In letzter Zeit sind in diesen Bereichen Entscheidungen ergangen,

Das Wachstumschancengesetz hat am Freitag, 24.11.2023, die Zustimmung des Bundesrats nicht erhalten und muss zur grundlegenden Überarbeitung in den Vermittlungsausschuss. Der Grund hierfür ist allerdings weniger im Grunderwerbsteuerrecht, sondern bei der Einführung einer Investitionsprämie zur Förderung der Transformation der Wirtschaft zu suchen. Sollte im Vermittlungsausschuss dem vom Finanzausschuss vorgeschlagene zeitliche Aufschub um ein Jahr (§ 24

Im digitalen Zeitalter ist Open Source Software (OSS) zum festen Bestandteil der deutschen Wirtschaft geworden. So setzen laut dem durch den Bitkom e.V. herausgegebenen „Open-Source-Monitor 2023“ mittlerweile 69 Prozent der insgesamt mehr als 1.100 befragten deutschen Unternehmen bewusst OSS-Lösungen ein. OSS steht für Flexibilität, Kosteneinsparungen und kollaborative Innovationsförderung. Dennoch birgt die Nutzung von OSS auch

Der Bundestag hat am 17.11.2023 das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) verabschiedet (vgl. BR-Drucks. 588/23), welches noch der Zustimmung des Bundesrates bedarf (Entscheidung voraussichtlich am 24.11.2023). Entgegen dem ursprünglichen Gesetzentwurf hat der Bundestag die grunderwerbsteuerlichen Konsequenzen aus der Abschaffung des Gesamthandsvermögens (vgl. Sonderinformation | Übertragung von Grundstücken

  Bayerische Soforthilfe – Schlussrechnungsfrist: 31. Dezember 2023  Die Soforthilfen wurden in den ersten Monaten der Corona-Pandemie im Jahr 2020 als Billigkeitsleistung für kleine Betriebe und Freiberufler, die aufgrund der Corona-Krise Liquiditätsengpässe erwarteten, gewährt. Mit Hilfe der Soforthilfen sollte der Sach- und Finanzaufwand in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten beglichen werden können. Die