Michael Ammer, Daniel J. Stix, Dominic Wörlein, Dr. Viktor Stepien, Julian N. Modi und Mikhail B. Rasumny werden zum Jahresbeginn 2023 in die Partnerschaft aufgenommen. Zum 1. Januar erweitert SONNTAG mit sechs Partnern aus den eigenen Reihen die Führungsebene der Kanzlei und stärkt damit sowohl den Rechts- sowie den Steuer- und Beratungsbereich. Die multidisziplinäre Wirtschaftskanzlei

Bisher konnten Vermieter von Wohngebäuden die Kosten für CO2, die durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz und das Europäische Emissionshandelssystem (ETS) entstehen, vollständig an ihre Mieter weitergeben. Der CO2-Preis traf im Ergebnis also ausschließlich den Mieter. Der Preis setzte zwar Anreize für sparsames Heizverhalten des Mieters, nicht aber für Sanierungsmaßnahmen des Vermieters. Die klimapolitisch beabsichtigte Lenkungswirkung wurde daher

Von der grundsätzlichen Abziehbarkeit von Betriebsausgaben sieht das Steuerrecht einen ganzen Katalog von Ausnahmen vor, welche die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage nicht mindern dürfen. Neben den allgemein bekannten nichtabziehbaren Betriebsausgaben wie z.B. Geschenke über 35 € oder 30% der Bewirtungskosten gibt es das steuerliche Abzugsverbot für Betriebsausgaben, die nach allgemeiner Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen sind (§ 4

Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser, willkommen zu der dritten Ausgabe unseres Newsletters, der Sie über aktuelle Themen und relevante Entwicklungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und des IT-Rechts informiert. In der aktuellen Ausgabe unseres Newsletters informieren wir Sie vor allem über Entscheidungen, die für den Bereich des Internethandels relevant sind: Die Wettbewerbszentrale hat in

Im September und Oktober berichteten wir über den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13. September 2022 (1 ABR 22/22) bezüglich der Pflicht der Arbeitgeber zur Einführung eines Arbeitszeiterfassungssystems. Die nun veröffentlichten Entscheidungsgründe enthalten insbesondere folgende wichtigen Feststellungen des BAG: Laut BAG ist jeder Arbeitgeber nach geltendem Gesetz schon jetzt zur Vollerfassung der Arbeitszeit seiner Arbeitnehmer

Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser, willkommen zu der zweiten Ausgabe unseres Newsletters, der Sie über aktuelle Themen und relevante Entwicklungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und des IT-Rechts informiert. In der aktuellen Ausgabe unseres Newsletters informieren wir Sie vor allem über Entscheidungen, die in letzter Zeit im Bereich des Wettbewerbsrechts ergangen sind: Bei den

Elektrisch betriebene Fahrzeuge haben zwischenzeitlich eine nicht unerhebliche Bedeutung erreicht. Dies hat auch der Gesetzgeber erkannt und daher rechtliche Regelungen verabschiedet, die die Einrichtung von häuslichen Ladestationen erleichtern sollen. Für Mieter besteht nun ein gesetzlicher Anspruch darauf, vom Vermieter die Erlaubnis einer baulichen Veränderung der Mietsache zu verlangen, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dient.

Pünktlich mit Blick auf das Ende des Jahres 2022 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein weiteres Mal eine Grundsatzentscheidung auf dem Gebiet des Urlaubsrechts getroffen (Az. C-120/21 LB). Im Kern seiner Entscheidung stellte der EuGH fest, dass der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, den ein Arbeitnehmer für ein bestimmtes Kalenderjahr erworben hat, nicht verjährt, wenn der

Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 25. Oktober 2022 haben Arbeitgeber durch die Schaffung des § 3 Nr. 11 c EstG die Möglichkeit, ihren Arbeitnehmenden im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie zu zahlen. Der Arbeitgeber kann zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn bis zum 31. Dezember 2024 in

Wie bereits andere Bundesländer, möchte nun auch der Freistaat Bayern eine Solarpflicht zum 01. Januar 2023 einführen. Die bayerische Staatsregierung legte dem Landtag einen entsprechenden Gesetzesentwurf im Rahmen der Novellierung des bayerischen Klimaschutzgesetzes vor. Für wen die Solarpflicht gelten soll, welche Ausnahmen es gibt und was als (künftiger) Bauherr schon jetzt zu tun ist, wird im